Freies W-LAN in Hamburg? Und was ist mit der Störerhaftung?

Das Hamburger Unternehmen willy.tel startete vor wenigen Tagen ein Pilotprojekt zum „kostenlosen W-LAN“ in der Hamburger Innenstadt. Der Plan sieht vor, in wenigen Jahren die gesamte Hansestadt mit kostenlosen W-LAN zu versorgen. Die derzeitige Rechtslage, insbesondere die Störerhaftung der W-LAN Betreiber macht es dem Unternehmen bei diesem Vorhaben jedoch nicht gerade einfach.

In vielen Weltmetropolen wie New York, Paris oder Sydney sind seit Jahren kostenlose W-LAN Hotspots üblich, die entweder von der Stadt oder lokalen Unternehmen wie Apple oder Starbucks angeboten werden. Dort treffen sich nicht nur Touristen, um unentgeltlich im Internet mit dem Smartphone oder Tablet-PC zu surfen, sondern auch viele Geschäftsleute mit dem Laptop.

Der norddeutsche Internet-Provider willy.tel plante seit geraumer Zeit, ein kostenloses W-LAN Netzwerk in der Hamburger Innenstadt zu installieren. Die ersten 4 Access Points sind jetzt am Alstertor zwischen Jungfernstieg und dem Gerhart-Hauptmann-Platz gestartet – in den nächsten Jahren sollen viele Hunderte folgen, bis im Idealfall in ganz Hamburg flächendeckend ein stabiler Freifunk angeboten werden kann. Und auch der HVV arbeitet an vergleichbaren Konzepten, um beispielsweise den Fahrgästen im Bus ein kostenfreies Netz zu ermöglichen.

Mit diesem Vorhaben gehen jedoch vielerlei Rechtsfragen einher. Unter anderem stellt sich die Frage der Haftung für Rechtsverstöße durch die Nutzer und etwa auch, wie ein rechtskonformer Vertrag zwischen dem Betreiber und den angemeldeten Endverbrauchern zur Stande kommt.

Im Interview gegenüber der „Welt“ räumt der willy.tel-Geschäftsführer Bernd Thielk ein, dass man noch nicht wisse, wie die Rechtslage für W-LAN Betreiber in Zukunft aussehe. Dennoch halte man an dem Ausbau fest.

Vielleicht gibt es bald positive Nachrichten, denn der EuGH könnte demnächst den Weg für mehr Rechtssicherheit ebnen. In Deutschland setzen sich Verbände und einige Politiker seit Jahren für eine Besserung der Rechtslage der W-LAN Betreiber ein. Dennoch scheinen sich die Fronten verhärtet zu haben in diesem Diskurs um eine nationale Haftungsprivilegierung.

Aber was ist eigentlich die Störerhaftung?

Die derzeitigen Regelungen der Störerhaftung sowie Forderungen nach der Gesetzänderung seien im Folgenden kurz vorgestellt:

Sobald sich neuere Entwicklungen und mögliche Änderungen der Rechtslage abzeichnen, werden die Artikel aktualisiert.

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Conrad S. Conrad (csc)
Hamburg, 2016