Medienrecht in Hamburg – Medienhauptstadt Hamburg

In der Hansestadt Hamburg (HH) existieren wohl rund 70.000 Jobs aus dem weiten Bereich der Medien. Neben dem Hauptsitz des NDR (Norddeutscher Rundfunk) sind der Heinrich Bauer Verlag (Bauer Media Group) und ein Teil des Axel Springer Verlags sowie der Verlag Hubert Burda Medien in der Stadt an der Elbe angesiedelt. Zahlreiche regionale und überregionale TV-Sender (ZDF, Studio Hamburg, NDR Fernsehen) und Buch-Verlage sind in und an der Stadtgrenze Hamburgs zur Hause. Die Redaktionen von „stern.de“, „Spiegel Online“, „Zeit Online“, „Mopo“ „Tagesschau.de“, „Hörzu“, „TV Spielfilm“, das „Manager Magazin“, „Men´s Health“ oder „Bravo“ sind nur einige von diesen, die sich in der Vergangenheit mit medienrechtlichen Rechtstreitigkeiten und vor Hamburger Gerichten auseinandersetzen mussten.

Neben den Online-Medien bzw. Print-Medien befinden sich viele prominente Medien-, Werbe- und PR-Agenturen an der Elbe in Hamburg, wie z.B. Jung von Matt und Scholz & Friends, die für freche und medienwirksame Werbe-Kampagnen verantwortlich sind, die auch Gerichtsprozesse und Rechtsstreitigkeiten nachsichziehen können.

Auch haben einige der großen Internet-Giganten mit Facebook Hamburg, Google Germany, Twitter und XING jeweils ein Büro in Hamburg und sind nicht nur Ansprechpartner für den deutschen Internet-Markt.

In der Musik-Szene sind beispielsweise die Universal Music, Warner Music, BMG sowie einige kleinere Nischen-Ton-Studios aus dem Herzen Hamburgs in der mit rund 1,73 Millionen Einwohnern zweitgrößten Stadt Deutschlands tätig. Straßenkünstler und Hobby-Musiker, die in Hamburger Clubs und Bars auftreten, sind noch nicht mal mitgezählt.

Und mit Bigpoint, Gamigo, Goodgame Studios, InnoGames und zahlreichen weiteren (Browser-)Games-Hersteller und Spieleentwickler ist die Gaming-Szene auch in Hamburg namenhaft vertreten, wenn nicht sogar Hamburg als die Games-Hochburg in Deutschland zu bezeichnen ist. Und Browser-Games, Apps und die herkömmlichen Spiele für den PC oder Spielekonsolen gelten selbstverständlich auch als Medien.

Hamburg gilt daher nicht ohne Grund für viele als „Medienhauptstadt Deutschlands“, was im Falle einer erfolgreichen Olympia-Bewerbung für die Olympischen Spiele 2024 sicherlich noch zugenommen hätte.

Und auch das Studieren von Medienrecht bzw. Rundfunkrecht ist in Hamburg möglich: So verfügt die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg über einen eigenen Wahlschwerpunkt „Information und Kommunikation“, der in Zusammenarbeit mit prominenten Medienrechtlern und Kanzleien brandaktuelle Fälle aus dem Medienrecht zur Diskussion stellt. Im Bereich der juristischen Lehre sind ferner das Hans-Bredow-Institut und das Max-Plank-Institut für europäisches Privatrecht nahe der Universität Hamburg aktiv. Desweiteren bilden die Henri-Nannen Journalisten-Schule und Hamburg Media School junge und kreative Köpfe für die Medienwelt aus.

Auch werden der „Hamburgerische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit“ (HmbBfDI) im Datenschutz und die am Stadtrand von Hamburg sitzende Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) als Landesbehörde bei medienrechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Beanstandungen im Internet oder Rundfunk tätig. So musste der HmbBfD im Datenschutz bereits größere Verfahren gegen Google und Facebook führen, die teilweise für Schlagzeilen sorgten und wohl auch weiterhin sorgen werden.

Medienrecht in Hamburg: Bekannte Gerichtsfälle zum Medienrecht

Es liegt daher auf der Hand, dass das Medienrecht in Hamburg stark geprägt wurde und mit einer Vielzahl an Kanzleien zum Medienrecht, Presserecht und IT-Recht auch weiterhin eine signifikante Rolle einnehmen wird. Denn Anwälte beschäftigen unter anderem die deutschlandweit bekannte „Pressekammer“ (Zivilkammer 24) am Landgericht Hamburg mit medienrechtlichen Gerichtsverfahren.

Prominente Fälle aus dem Medienrecht wurden in Hamburg verhandelt: So sind es unter anderem die „Lüth“-Entscheidung (Vorinstanz: Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.11.1951, Az. 15 O 87/51), „Max Mosley“- Entscheidung (Landgericht Hamburg, Urteil vom 24.01.2014, Az. 324 O 264/11), „Google Bildersuche“-Entscheidung (Vorinstanz: Landgericht Hamburg, Az. 308 O 42/06), die von vielen Internet-Nutzern falsch interpretierte „Disclaimer-Entscheidung“ (Landgericht Hamburg, Urteil vom 12. Mai 1998, Az. 312 O 85/98), die „Ron S.“-Entscheidung zum verzerrten Bild eines Prominenten als Kunst/Satire (Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.10.2011, Az. 324 O 196/11), die Entscheidung über die Haftung der Eltern für ihre Kinder bei Filesharing (OLG Hamburg, Urteil vom 07.11.2013, Az. 5 U 222/10), die aktuelle Entscheidung des OLG Hamburg (OLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2015, Az. 7 U 29/12) zum Pressearchiv und Persönlichkeitsrechtverletzung sowie diverse weitere Rechtstreitigkeiten zum Medienrecht vor dem Landgericht Hamburg oder OVG Hamburg, beispielsweise gegen Google oder Facebook, die nicht nur bei Juristen und in der Medien-Welt für Aufsehen sorgten, sondern auch in der Presse Beachtung erfahren durften.

Und dies dürfte auch in den nächsten Jahren so weiter gehen, denn es stehen noch grundlegende Entscheidungen gegenüber Google, Facebook und dem einen oder anderen Medienunternehmen aus. Und die Presse schläft ja bekanntlich nie.